AGB

[EXTRA] Corona Bedingungen

Sollte der Schüleraustausch aufgrund von Corona nicht durchführbar sein, wird der komplette Betrag vor dem Antritt der Reise erstattet.
Sollte der Schüleraustausch schon begonnen haben und muss er aufgrund von Corona abgebrochen werden, erstatten wir die offenen Beträge der Unterhaltskosten für die Gastfamilien ab dem Abreisetag bis zum Ende des Schüleraustausches.
Der Schüleraustausch muss abgebrochen werden, sofern in Spanien der Corona-Virus ausbricht alle Schulen geschlossen werden müssen und der Alarmzustand ausgerufen wird.

1. Vertragsabschluss

Zum verbindlichen Vertragsabschluss des Teilnehmers, deren Sorgeberechtigen und Schüleraustausch Spanien (vertreten durch Petra Hirner) kommt es bei der Gegenzeichnung des Vertrages, den wir Ihnen zuvor zugesandt haben.

2. Zahlungsbedingungen

Nach Erhalt der Anmeldebestätigung und der Rechnung ist eine Anzahlung von 30 % des gesamten Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist vier Wochen vor der Abreise fällig.

3. Rücktritt durch den Teilnehmer

Vor der Abreise können unsere Teilnehmer jederzeit zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erklärt werden. Dabei fallen folgende Rücktrittsgebühren an: Nach Gegenzeichnung des Vertrages: 25 % des Reisepreises. Nach erfolgter Anmeldung bei der Gastfamilie: 35 % des Reisepreises. Später als 14 Tage vor dem Reiseantritt: 60 % des Reisepreises. Bei Rücktritt am Abreisetag: 80 % des Reisepreises. Bei Abbruch des Schüleraustausches nach Reiseantritt 100 %. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

4. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

Wir sind berechtigt, auch nach Antritt der Reise ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag zu kündigen, sofern der Teilnehmer den Aufenthalt durch grobe Verstösse stört, oder sich vertragswidrig verhält, so dass die Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies ist der Fall, sofern der Teilnehmer die für das Zusammenleben in der Gastfamilie oder an der Schule erforderlichen Regeln beeinträchtigt und dadurch den Familien- oder Schulfrieden nachhaltig stört. Mehrkosten durch eine vorzeitige Rückbeforderung nach Deutschland gehen zu Lasten des Teilnehmers.

5. Haftung des Reiseveranstalters

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Schulen und Gastfamilien, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemässe Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen für Schäden, die nicht Körperschäden sowie Sachschäden sind.

6. Versicherung

Eine Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung ist für die Dauer des Aufenthaltes Pflicht. Diese Versicherungen sind vor Beginn des Aufenthaltes von den Teilnehmern abzuschliessen. Die Kosten der Versicherungen bezahlt der Teilnehmer.

7. Taschengeld

Der Teilnehmer muss für die Dauer des Aufenthaltes über ein geregeltes Taschengeld verfügen. Dieses deckt die Kosten für die persönlichen Ausgaben, Telefonkosten, Lernmittel.

8. Verhalten im Gastland

Von den Teilnehmern wird verlangt, sich den Gesetzes des Landes zu halten und sich den landesüblichen Lebensgewohnheiten des Landes anzupassen. Sie müssen die Hausregeln der Gastfamilie folgen und der Schulordnung folgen. Bei Verstoss gegen diese Regeln oder Vorschriften muss der Teilnehmer schlimmstenfalls mit dem Ausschluss aus dem Programm rechnen. Bei Nichteinhaltung erhält der Teilnehmer zuvor eine Verwarnung. Der Konsum oder Besitz von Alkohol oder jeglicher Art von Drogen ist verboten und hat als Konsequenz, dass der Schüleraustausch sofort ohne Rückerstattung der Kosten abgebrochen wird.

9. Ausschluss von Ansprüchen

Nicht in Anspruch genommene Leistungen, auch bei vorzeitiger Heimreise, können nicht erstattet werden. Eventuelle Ansprüche wegen nicht vertragsgemässer Erbringung der Reise müssen innerhalb eines Monats nach Ende der Reise uns gegenüber geltend gemacht werden.

10. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Spanien.